Die Grunderwerbssteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6 % des Kaufpreises. Diese wird vom jeweiligen Finanzamt per Steuerbescheid festgelegt und muss dann innerhalb eines Monats entrichtet werden.
Die Grundsteuer.
Diese erfragen Sie am Besten im Vorfeld. Achten Sie aber bitte darauf, ob der Verkäufer alles baulichen Veränderungen bei der Steuerbehörde gemeldet hat. Denn diese baulichen Eingriffe sind meldepflichtig (etwa ein Wintergarten) und haben Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.
Das Hausgeld.
Möchten Sie eine Eigentumswohnung erwerben ist monatlich Hausgeld zu bezahlen. Das errechnet sich anteilig aus den Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Aber auch Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen fallen unter das Hausgeld. Die Höhe des Hausgeldes wird je nach Miteigentumsanteilen berechnet. Verschaffen Sie sich Einblick in die Jahresabrechnungen und auch in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen. Daraus ersehen Sie auch anstehende Sanierungs- oder Baumaßnahmen, die dann das Hausgeld erhöhen könnten.